Verrechnung

ALLE KASSEN und PRIVAT.

„GRATISZAHNSPANGE“

Voraussetzungen: Seit 1. Juli 2015 haben Kindern und Jugendlichen bis zum 18. Lebensjahr bei schweren Fällen nach IOTN 4 und 5 Anspruch auf Kostenrückerstattung durch die Krankenkasse. Es werden dabei aber keine kosmetischen Spangen (z.B. weiße Brackets) eingesetzt.

IOTN Feststellung und kieferorthopädische Beratung: 50€

Frühbehandlung (interzeptive Behandlung; abnehmbar bzw Kombinationstherapie abn./fests.): Entspricht die Fehlstellung des Kindes (Alter 8-11J) IOTN 4 oder 5, kann die Behandlung bei der Krankenkasse eingereicht werden und bei Bewilligung, direkt mit der Kasse abgerechnet werden.

Festsitzende kieferothopädische Hauptbehandlung: entspricht die Fehlstellung des Kindes ( 12. -18. LJ) IOTN 4 oder 5 können wir ebenfalls einen Antrag an die Kasse stellen. Hier erfolgt die Abrechnung bei Bewilligung aber wie beim Wahlarzt. Der Patient muss primär die Honorarnote bezahlen und kann dann um die Kostenrückerstattung ansuchen.

Bei kieferorthopädischen Leistungen , die nicht in den Bereich der Gratiszahnspange fallen, erfolgt die Honorargestaltung gemäß den Richtlinien der Österreichischen Zahnärztekammer. Es liegt im Ermessen der Krankenkasse, ob ein Zuschuß gewährt wird.

Bei Familien mit mehreren Kindern bieten wir auch individuelle Tarife an.

Allgemeine Honorarrichtlinien der Österreichischen Zahnärztekammer: Autonome Honorarrichtlinien / Allg. Honorarnoten